Proces karny - słownictwo w zdaniach
• Einem Mann ist Geld gestohlen worden.
• Er geht zur Polizei und zeigt den Diebstahl an.
• Die Polizei fahndet nach dem Dieb, d.h. sie sucht ihn.
• Weil die Polizei immer alles wei, findet sie den Dieb auch bald und verhaftet ihn.
• Der Dieb wird als Hftling ins Untersuchungsgefngnis eingeliefert und dort zuerst vom Untersuchungsrichter vernommen.
• Dieser bergibt dann das Vernehmungsprotokoll dem Staatsanwalt.
• Nach einigen Tagen erhebt der Staatsanwalt Anklage wegen Diebstahls, denn er hat die Aufgabe, die Interessen der Allgemeinheit zu vertreten.
• Danach ldt das Gericht den Angeklagten und sie Zeugen zur Gerichtsverhandlung.
• Diese ist ffentlich, d.h. jeder kann zuhren.
• Die Verhandlung wird vom Vorsitzenden des Gerichts erffnet.
• Die Zeugen werden einzeln aufgerufen.
• Der Vorsitzende ermahnt die Zeugen, die Wahrheit zu sagen, nichts zu verschweigen und nichts hinzuzufgen, denn sie mssen spter ihre Aussagen beeiden.
• Dann mssen die Zeugen den Gerichtssaal wieder verlassen und drauen auf dem Gang warten. Jetzt wird der Angeklagte nach Namen, Wohnort, Beruf und anderen Personalien gefragt und schlielich ber seine Tat vernommen.
• Nach seiner Vernehmung werden die Zeugen einzeln hereingerufen und mssen ihre Aussagen machen. Sie bringen damit die Beweise fr die Schuld (oder Unschuld) des Angeklagten. Wenn der Angeklagte seine Tat gestanden hat oder vom Gericht seiner Tatberfhrt worden ist, ist die Beweisaufnahme abgeschlossen. Jetzt erhlt der Staatsanwalt das Wort. Er schildert dem Gericht in seinem Pldoyer noch einmal die Persnlichkeit des Angeklagten und wie die Tat geschehen ist. Dann stellt er den Strafantrag.
• Nach dem Pldoyer des Staatsanwalts nimmt der Verteidigen des Angeklagten das Wort und versucht das Gericht zu berzeugen, dass der Angeklagte eine milde Strafe verdient.
• Zuletzt bekommt der Angeklagte das „letzte Wort“. Meist bereut er seine Tat, schildert selbst sein Leben und bittet um ein mildes Urteil.
• Nun zieht sich das Gericht zur Beratung zurck.
• Nach kurzer Zeit erscheint es wieder im Gerichtssaal, und der Vorsitzende verkndet das Urteil. Danach begrndet er, warum das Gericht zu diesem Urteil gekommen ist. Zum Schluss fragt der Vorsitzende den Staatsanwalt und den Angeklagten, ob sie Berufung einlegen wollen.
• Nach ihrer Antwort ist die Gerichtsverhandlung beendet, und der Vorsitzende schliet die Sitzung.